ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR ONLINE-GEWINNSPIELE

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Für die Teilnahme an von der INGENHAAG GmbH, Otto-Hahn-Str. 5, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock (INGENHAAG) veranstalteten Online-Gewinnspiele gelten folgende Bedingungen:

  1. Jeder Teilnehmer akzeptiert mit seiner Teilnahme diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen und alle ggf. bekannt gemachten besonderen Teilnahmebedingungen oder Regeln des Gewinnspiels.
  2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
  3. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass seine für das Gewinnspiel notwendigen persönlichen Daten (Volljährigkeit , Vorname und Name, Telefonnummer, Wohnungsanschrift) auf elektronischen Datenträgern gespeichert und für Gewinnspielzwecke unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen von INGENHAAG verwendet werden dürfen. Der Teilnehmer sichert mit seiner Teilnahme zu, dass alle von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
  4. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich mit der Teilnahme, sich im Falle eines Gewinns in angemessenem Umfang für aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergabeaktionen und andere Presse- und Medienaktivitäten von INGENHAAG zur Verfügung zu stellen. Er erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Vornamens und dem Anfangsbuchstaben seines Nachnamens und des Wohnortes einverstanden (z.B. Online, etc.).
  5. Es wird der in der jeweiligen Gewinnspielbeschreibung ausgewiesene Gewinn verlost. Weiterführende Leistungen (z.B. An-/Abreise, Spesen, Übernachtungen etc.) sind nur dann im Gewinn inbegriffen, wenn diese Leistungen im Rahmen des Gewinnspiels ausdrücklich benannt werden. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Besteht der Preis in einem Gutschein oder einem Veranstaltungsticket ist das Gewinnspiel auf die Zurverfügungstellung dieses Gutscheins bzw. Tickets beschränkt; die Einlösung des Gutscheins bzw. Tickets erfolgt gegenüber dem jeweiligen Veranstalter.
  6. Nach Ablauf des ausgewiesenen Gewinnspielzeitraums wird durch Losverfahren der Gewinner aus allen eingesandten Teilnehmern ermittelt. Der Gewinner wird über den Gewinn informiert und erhält bei Bargewinnen den Gewinn ausgezahlt bzw. bei Sachgewinnen Informationen darüber, wie der Sachgewinn eingelöst werden kann. Wird ein Sachgewinn nicht innerhalb von 10 Tagen abgeholt oder die Übersendung an den Gewinner ermöglicht, verfällt der Gewinnanspruch. Sachpreise können nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
  7. Ist zur Teilnahme die Erstellung und Übermittlung eines Werkes erforderlich (z.B. Foto, Video, schriftliche Bewerbung oder anderweitige Dateien etc.), erklärt sich der Teilnehmer mit der Teilnahme einverstanden, dass diese Werke von INGENHAAG im Rahmen oder für Zwecke des betreffenden Gewinnspiels sowie für weitere Werbezwecke zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzt genutzt und veröffentlicht werden dürfen (z.B. im Hörfunk, Internet, TV etc.) und dies ohne Zahlung eines Entgeltes an den Teilnehmer. Der Teilnehmer erteilt INGENHAAG insofern nicht exklusiv die erforderlichen Rechte am Werk. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass diese Rechteerteilung die Bearbeitung des Werkes (z.B. durch Teilauswertung, grafische Aufbereitung, Zusammenfassung mehrerer Werke etc.) beinhaltet und erklärt sich hiermit durch seine Teilnahme einverstanden.Sind mehrere Personen an der Erstellung des Werkes beteiligt (z.B. sichtbar, hörbar), so garantiert der Teilnehmer mit seiner Einsendung, dass alle beteiligten Personen ihm gegenüber das Einverständnis an der Übersendung und damit an der Einräumung der oben beschriebenen Rechte unwiderruflich versichert haben und insofern mit der Übermittlung des Werkes und der Rechteerteilung einverstanden sind. Weiterhin versichert der Teilnehmer bei der Erstellung des Werkes keine Rechte Dritter verletzt zu haben. Der Teilnehmer haftet insofern gegenüber INGENHAAG und stellt diese gegenüber den Ansprüchen Dritter frei. INGENHAAG ist zur Veröffentlichung der übermittelten Werke nicht verpflichtet.
  8. INGENHAAG hat das Recht, solche Teilnehmer von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Gewinnspiel und/oder das Angebot manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen, schuldhaft gegen Teilnahmeregeln verstoßen oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel und/oder den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitern von INGENHAAG oder von anderen Teilnehmern an dem Gewinnspiel. In solchen Fällen ist INGENHAAG berechtigt, ausgezahlte Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
  9. INGENHAAG behält sich vor, ein Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder dessen Spielregeln für die Zukunft zu ändern. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt sowie dann, wenn das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann.
  10. Die Haftung von INGENHAAG für die Richtigkeit der Aussagen im Rahmen des Gewinnspiels ist ausgeschlossen, es sei denn, INGENHAAG bzw. ein Erfüllungsgehilfe von INGENHAAG handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.