Mietinformationen & FAQ

Autovermietung in Bielefeld

UNSERE MIETINFORMATIONEN

Hier wollen wir versuchen, Dir alle eventuell noch offenen Fragen zu beantworten.

Vorauszahlung / Kautionsregelung

In der Regel besteht die Vorauszahlung aus dem zu erwartenden Mietbetrag zzgl. 300,00 EUR Kaution. Die Höhe der Kaution kann abweichen und wird Dir in der Reservierungsbestätigung mitgeteilt.

Einwegmieten

Bei Einwegmieten fällt die vertraglich vereinbarte Einweggebühr an.

Bei unangemeldeten und nicht erlaubten Einwegmieten behalten wir uns vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben.

Zustellung / Abholung

Zustellungen und Abholungen sind i.d.R. gegen eine Gebühr möglich. Auf Anfrage errechnen wir Dir gern die Kosten für den Service.

Bereitstellung / Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten

Eine Bereitstellung (Schlüsselübernahme) vor Mietbeginn (wenn dieser ausserhalb der Geschäftszeiten liegt) ist gegen eine Gebühr möglich.

Rückgabe der Fahrzeuge kann 24/7 ohne zusätzliche Gebühr erfolgen. Es gibt an jeder Station einen gesicherten Schlüsseleinwurf, der ausschliesslich zu benutzen ist. Gib NIEMALS Fahrzeugschlüssel an fremde Personen ab, die sich ggf. als Mitarbeiter ausgeben.

Vorzeitige Rückgabe

Gibst Du das Fahrzeug früher als im Mietvertrag vereinbart zurück, berechnen wir den Mietpreis gemäß Mietvertrag. Für die nicht genutzten Miettage erhälst Du einen Anteil der etwaigen Tarifdifferenz gutgeschrieben.

Bei Prepaid- und Onlinetarifen sind Rückerstattungen bei vorzeitiger Rückgabe nicht möglich.

Verspätete Rückgabe

Extratage aufgrund der Mietverlängerung werden gemäß der vereinbarten Konditionen im Mietvertrag berechnet.

Bei eigenmächtiger Verlängerung ohne uns vorher in Kenntnis zu setzen fällt eine Servicegebühr in Höhe von 50,00 EUR an.

Abweichender Rückgabeort

Wird das Fahrzeug an einem anderen als im Mietvertrag genannten Ort zurückgegeben, werden die Rückführungskosten zur ursprünglichen Station sowie eine Servicegebühr in Höhe von 50,00 EUR fällig.

Selbstverständlich kannst Du während der Miete mit unserem Kundenservice eine Alternative besprechen.

Gebührenordnung

No-Show49,00 EUR
Betankungsgebühr (zzgl. angefallene Preise an der Tankstelle / Ladesäule)20,00 EUR
Bearbeitung von Abschleppvorgängen, Unfällen, Fahrzeugschäden, Verlust Schlüssel50,00 EUR
Serviceanfahrt zum Fahrzeug wegen Kundenverschuldennach Aufwand, mind. 100,00 EUR
Bearbeitung von Verkehrsverstößen, Ordnungsdwidrigkeiten, Verwarngeldern und Verstößen gegen die AGB20,00 EUR
Bearbeitung von Lastschriftrückgängen5,00 EUR
Bearbeitung von Mahnungen bei Zahlungsverzug5,00 EUR
Verlust Fahrzeugschlüssel, Ladekabel, etc.lt. Rechnung Fremdfirma zzgl. Bearbeitungsgebühr
Weiterbelastung von Drittrechnungen durch Kundenverschulden (Abschleppvorgänge, Parkverstöße etc.)lt. Rechnung Fremdfirma zzgl. Bearbeitungsgebühr
Sonderreinigung / Reparatur des Fahrzeuges aufgrund eines Verstoßes gegen die AGBnach Aufwand, mind. 75,00 EUR
Verstoß gegen Einreisebeschränkungen / Fahrten ins Ausland250,00 EUR

Alle Preise inkl. MwSt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier wollen wir versuchen, Dir alle eventuell noch offenen Fragen zu beantworten.

Was muss ich zur Anmietung mitbringen?

Zur Anmietung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (max. 2 Jahre alt) und ein gültiger Führerschein  vorgelegt werden. Ebenfalls benötigen wir Deine Kreditkarte (VISA oder MasterCard). Solltest Du über keine Kreditkarte verfügen, dann erfrage bitte das akzeptierte Zahlungsmittel telefonisch bei Deiner Vermietstation.

Können bestimmte Fahrzeugtypen reserviert werden?

Generell können nur Fahrzeuggruppen reserviert werden. Gern nehmen wir aber Fahrzeugwünsche entgegen und versuchen diese nach Möglichkeit zu realisieren.

Muss der Mieter des Fahrzeuges auch der Fahrer sein?

Nein, es dürfen auch andere Fahrer gegen Aufpreis das Fahrzeug fahren.

Kann man auf Rechnung zahlen?

Zahlung auf Rechnung geht ausschließlich nach einer Prüfung nur für unsere Firmenkunden.

Muss ich das Fahrzeug tanken?

Wir haben eine faire voll/voll Regelung – d.h. Du bekommst das Fahrzeug vollgetankt (Ausnahme Sonderregelungen) und musst es auch dementsprechend wieder abgeben. Falls wir nachtanken müssen, erheben wir zusätzlich zum Kraftstoff noch eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR inkl. MwSt.

Wann bekomme ich meine Reservierungsbestätigung?

Unsere Mitarbeiter versuchen umgehend Deine Reservierung zu bearbeiten und zu bestätigen. Solltest Du ausserhalb der Öffnungszeiten reserviert haben, warte bitte bis zum nächsten Werktag.

Wie ist mein Fahrzeug versichert?

Alle unsere Fahrzeuge sind haftpflichtversichert. Für Eigenschäden haftest Du voll. Natürlich kannst Du bei uns auch eine Vollkaskoversicherung mit Beschränkung der Selbstbeteiligung abschliessen.

Kann ich mein Auto Vollkasko versichern?

Ja, wir empfehlen sogar den Abschluss einer angebotenen Vollkaskoversicherung mit Herabsetzung der Selbstbeteiligung. Die Haftungsreduzierung kannst Du direkt online oder auch noch vor Anmietung in der Station abschliessen.

Ich habe einen Unfall mit meinem Mietwagen – was muss ich tun?

Bei jedem Schaden oder Unfall ist grundsätzlich immer die Polizei für die Schadenaufnahme hinzu zu rufen. Zusätzlich musst Du Fotos der Umstände vor Ort und vom Schaden machen und unseren Unfallbericht ausfüllen. Unsere Hotline informiert Du unter 05231 961888 über den Vorfall. Sollte ein Abschleppen Deines Mietfahrzeuges notwendig sein, werden wir dieses beauftragen.

Beachte: Die Kosten von Dir selbständig beauftragter Abschleppdienste etc. werden von uns nicht übernommen.

Mieten ohne Kreditkarte

Natürlich kannst Du bei uns auch Fahrzeuge ohne Kreditkarte anmieten. Als Kaution wird bei Übernahme des Leihwagens das 1,5-fache der voraussichtlichen Mietsumme zzgl. Mehrwertsteuer (mind. jedoch 300,00 EUR) in Bar oder per EC-Karte fällig. Nach erfolgter Rückgabe wird Dir die Kaution umgehend auf Dein Konto erstattet. Für PKW ab Gruppe 5 (ausgenommen Gruppe 10 und 11) ist eine Kreditkarte zwingend erforderlich.

Lenk- und Ruhezeiten

Wir möchten Dich, egal ob Berufskraftfahrer oder privater Nutzer, hier über ein paar wichtige gesetzliche Bestimmungen informieren. In Deutschland unterliegst Du als Kraftfahrer den Sozialvorschriften (FPersV, VOEWG, AETR), welche die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten regeln.

Gelten die Lenk- und Ruhezeiten überhaupt für Dich?
Ja, als gewerblicher Fahrer von Fahrzeugen mit einem:

  • zulässigen Gesamtgewicht von 2,8t – 3,5t (z. B. unsere Transporter der Gruppen A1, A, B, C und D) und einer
  • zulässigen Gesamtmasse von über 3,5t., die zur gewerblichen Güterbeförderung oder Personenbeförderung eingesetzt werden

Ausnahme: „Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen: Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.“

Übersicht Lenk- und Ruhezeiten:
Nach 4,5 Std. Fahrt ist eine 45-minütige Pause einzulegen. Die Pause ist auch aufteilbar in 2 Pausen zu 1x 15 Minuten und 1x 30 Minuten innerhalb der 4,5 Std. Fahrtzeit. Die maximale Tageslenkzeit von 9 Std. darf zweimal pro Woche auf 10 Std. erhöht werden. Innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden muss der Fahrer eine 11-stündige Ruhezeit einhalten. 3x pro Woche darf diese allerdings auf 9 Std. verkürzt werden. Die maximale Wochenlenkzeit von 56 Std. bei einer 6-Tages-Woche darf nicht überschritten werden.

Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen. Infos dazu gibts hier:
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-lenkzeiten-ruhezeiten/

Tageskontrollblatt
Hier findest Du einen Vordruck eines Tageskontrollblatt zur Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten.

Mautpflicht

Mautpflichtige Fahrzeuge
Mautpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür eingesetzt werden (§ 1 Abs. 1 BFStrMG). Dabei müssen alle Benutzer des mautpflichtigen Streckennetzes für die zurückgelegte Strecke zahlen – unabhängig von ihrem Herkunftsland.

Mautpflichtige Straßen
Die Mautpflicht gilt auf den Bundesautobahnen einschließlich Tank- und Rastanlagen und auf rund 2000 Kilometer Bundesstraßen. Für detailliertere Informationen und eine Aufstellung des mautpflichtigen Straßennetzes klick bitte hier.

Mauthöhe
Die Höhe der Maut richtet sich nach der Schadstoffklasse, der Achszahl des Lkw und der Länge der mautpflichtigen Strecke. Weitere Informationen findest Du hier.

Maut mit Deinem Miet-Lkw von Ingenhaag
Die Maut betrifft unsere Fahrzeuggruppen F, G, H, K4 und – soweit mit Anhängerkupplung ausgerüstet und mit Anhänger betrieben – Lkw der Gruppe E.

Abrechnung der Maut im Rahmen Deines Mietvertrags
Grundsätzlich sind unsere mautpflichten Fahrzeuge mit einer On-Board Unit (OBU) zur automatischen Mauterfassung ausgestattet. Bei einer Mietdauer bis zu 28 Tagen erfolgt die Mautabrechnung inkl. Einzelfahrtennachweis ein paar Tage nach Rückgabe des Fahrzeuges. Bei einer Mietdauer von mehr als 28 Tagen erfolgt eine Abrechnung alle 2 Wochen.
Falls aus Versehen ein Fahrzeug nicht mit einer OBU ausgestattet oder die OBU fehlerhaft bzw. defekt sein sollte, kannst Du die Maut entweder direkt an den hierfür vorgesehenen Mautstellen-Terminals oder vorab im Internet buchen.  In diesen Fällen bitten wir um eine sofortige Mitteilung an info@ingenhaag.com.